Mindestalter zur Anmeldung: Klasse B: 17,5
Jahre
Begleitetes Fahren: 16,5 Jahre
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen
(außer Fahrer)
- Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die zul.
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht überschreitet
Voraussetzungen für die Begleitperson(en) für
das begleitete Fahren mit 17:
- 30 Jahre oder älter
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die zul.
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber
4250 kg nicht übersteigt.
keine praktische Prüfung notwendig !
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die zul.
Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.