Mindestalter zur Anmeldung:
17,5 Jahre
Begleitetes Fahren: 16,5 Jahre
Das dürfen Sie fahren:
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht überschreitet
Voraussetzungen für die Begleitpersonen für das begleitete Fahren mit 17:
- 30 Jahre oder älter
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Mehr zum Thema BF 17 unter:
https://www.bf17.de/