in diesen Führerscheinklassen bilden wir Sie aus


 

PKW - Führerschein B197 oder B78

 

 

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Mindestalter zur Anmeldung:   17,5  Jahre
                                                     Begleitetes Fahren:  16,5 Jahre

Das dürfen Sie fahren:

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg

- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen

- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die zulässige
  Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht überschreitet



Voraussetzungen für die Begleitpersonen für das begleitete Fahren mit 17:

- 30 Jahre oder älter
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

Mehr zum Thema BF 17 unter:


https://www.bf17.de/

 

 

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