Antragsstellung der angestrebten Fahrerlaubnis bei der Gemeinde:
Um an der theoretischen und praktischen Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie vorher ihren Führerschein-Antrag bei ihrer
zuständigen Gemeinde abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3 - 4 Monate. Erst wenn der Antrag fertig bearbeitet
worden ist, können die Prüfungen abgelegt werden. Aus diesem Grund wäre es ratsam diesen möglichst früh abzugeben.
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder
entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann)
Bei der Antragsstellung zum Begleiteten Fahren mit 17 ist zusätzlich zu beachten:
Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Kopie des Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher
Meldebescheinigung
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- aktuelle "Karteikartenabschrift" (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch
Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Voraussetzungen für die Begleitperson(en) für das begleitete Fahren mit 17:
- 30 Jahre oder älter
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Mehr Infos zum BF 17 findet Sie hier: https://www.bf17.de/