Anmeldung zum Führerschein





 

 

 
Wir bilden in folgenden Fürscheinklassen aus:

B197 (Automatikprüfung, inklusive Schalterstunden) &

B78 (reiner Automatikschein)


 
Bitte beachten Sie, dass unsere Büros bis zum 04.08.2024 geschlossen sind. Ab dem 05.08. stehen wir Ihnen wieder gerne zur Verfügung.

 



 

Antragsstellung der angestrebten Fahrerlaubnis bei der Gemeinde:

 


Um an der theoretischen und praktischen Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie vorher ihren Führerschein-Antrag bei ihrer zuständigen Gemeinde abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3 - 4 Monate. Erst wenn der Antrag fertig bearbeitet worden ist, können die Prüfungen abgelegt werden. Aus diesem Grund wäre es ratsam diesen möglichst früh abzugeben.
 

 

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann)
     

Bei der Antragsstellung zum Begleiteten Fahren mit 17 ist zusätzlich zu beachten:

 

Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:

 

  • Kopie des Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)

    Voraussetzungen für die Begleitperson(en) für das begleitete Fahren mit 17:

    - 30 Jahre oder älter
    - seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
    - nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg


    Mehr Infos zum BF 17 findet Sie hier:  https://www.bf17.de/
     

 

 

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