Die praktische Fahrprüfung auf Automatik ablegen und trotzdem weltweit
Schaltfahrzeuge fahren dürfen - möglich seit 01.04.2021 !
Ab 1. April 2021 dürfen künftig Fahrerlaubnisbewerber der Klasse
B trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens
zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule
bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer
mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher,
verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Vorteile der Automatik:
kein Abwürgen des Motors
kein Verschalten
kein Zurückrollen an Steigungen
volle Konzentration auf den Straßenverkehr
= Entspanntes & stressfreies Autofahren !
Darum geht’s:
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen.
Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
Die Schlüsselzahl 197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.