Die praktische Fahrprüfung auf Automatik ablegen und trotzdem weltweit Schaltfahrzeuge fahren dürfen - möglich ab 01.04.21 !



 

Ab 1. April 2021 dürfen künftig Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
 

Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
 

 

Vorteile der Automatik:

kein Abwürgen des Motors
kein Verschalten
kein Zurückrollen an Steigungen
volle Konzentration auf den Straßenverkehr


= Entspanntes & stressfreies Autofahren !




 

Darum geht’s:

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen.

 

 

Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:

  • Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
  • Ziel der Schulung ist der sichere Umgang der Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
  • Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt. 
  • Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.


Die Schlüsselzahl 197:

 

Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.

 









 

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